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Neue BGR 111 (Berufsgenossenschaftliche
Regel)
Lesen Sie weiter unten einen Auszug aus
der neuen BGR 111 - der bisherigen ZH 1/37 - und lassen Sie sich informieren über die aktuellen Regeln, speziell zum Löschen von Fettbränden
bei Fritteusen.
>>Die
komplette BGR 111 finden Sie hier.<<
Auszug, Punkt 3.2.6.20
Fritteusen:
Zusätzlich zu der Grundausstattung von Küchen mit Feuerlöschern
müssen zur Bekämpfung von Fettbränden geeignete Feuerlöscheinrichtungen
vorhanden sein, z.B. Feuerlöscher mit nachgewiesener Eignung zum
Löschen von Fettbränden, ab einer Füllmenge von mehr als
50 l eine ortsfeste Feuerlöscheinrichtung mit einem geeigneten Löschmittel.
Die Eignung des Feuerlöschers zum Löschen von Bränden an Fritteusen
muss durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein.
Das Löschen von Fettbränden mit Löschdecken kann nach den bisherigen
Erfahrungen nicht mehr zugelassen werden, weil dies mit einem unvertretbaren
Verbrennungsrisiko verbunden ist.
Billigrauchmelder versagen häufig
Nach neueren Erkenntnissen kommt es bei
allzu preisgünstigen Rauchmeldern aus Baumärkten
und Warenhausketten immer wieder zu Fehlfunktionen.
Informieren Sie sich in diesem
Artikel (PDF, ca. 130 KB)
der Firma HEKATRON über
Billigangebote und über
Rauchmelder, die ihren Preis tatsächlich wert sind.
Aktuelle Betriebssicherheitsverordnung
Wir bieten Ihnen die umfassende,
zuverlässige
Instandhaltung/Wartung Ihrer Feuerlöschgeräte
bzw. die Aussonderung zu alter Modelle auf der
Grundlage der neuen Betriebssicherheitsverordnung.
Näheres zum Gesetzestext und zu den betroffenen
Fabrikaten können Sie in
dieser PDF-Datei (ca.160 KB)
nachlesen, die uns freundlicherweise von der Firma
GLORIA zur
Verfügung gestellt worden ist.
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